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Experience the legend in the sky.

Discover the thrill of flying and book your exclusive sightseeing flight on the iconic UH-1H Huey helicopter now!

Immerse yourself in a world of excitement and adventure as you soar in the skies and gaze at the breathtaking panorama below. The UH-1H Huey is a symbol of the military and will thrill you with its powerful presence and distinctive sound.

Seat Front from

600 CHF /40 Min.

Sideways seat
Rear Down from

550 CHF /40 Min.

Seat rear bench from

500 CHF /40 Min.

Sideways seat
Rear Down from

550 CHF /40 Min.

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Our experienced pilots will ensure your safety and assist you with their expertise during the flight. They will share exciting facts and information about the UH-1H Huey and the surrounding area to make your flight experience even more interesting. Whether you’re an avid aviation fan or just want to experience flying for a change, a scenic flight in the UH-1H Huey is an unforgettable experience for anyone. Surprise your loved ones with a unique gift or treat yourself to this extraordinary experience.

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Swiss Huey
Zone Nord / Swiss sector
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    How to find us

    Special category aircraft

    Federal Council tightens regulations for flights with historic aircraft.

    (To translate) Bern, 17.08.2022 – Der Bundesrat hat gestützt auf eine Analyse des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) zum tödlichen Unglück mit der JU-52 beschlossen, zum Schutz der Flugpassagiere für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen deutlich strengere Vorgaben zu machen. Künftig werden kommerzielle Flüge mit Personen und Gütern mit Luftfahrzeugen der Sonderkategorie «Historisch» nicht mehr zulässig sein. Ausserdem gilt neu eine Beförderungsbeschränkung. Es dürfen maximal neun Personen in einem entsprechenden Flugzeug fliegen, davon höchstens sechs Passagiere. An seiner Sitzung vom 17. August 2022 hat er die entsprechenden Verordnungen entsprechend angepasst. Die neuen Vorgaben für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen sind mit jenen der anderen europäischen Länder vergleichbar. Sie treten am 1. Oktober 2022 in Kraft.

    Flights with historical aircraft within the framework of a club solution or on a private basis

    Basically, with regard to club flights, only a practice of more than 20 years (and accepted in light aviation) was written into the law. The content of the “club solution” has not changed.

    • Ab dem 1. Oktober 2022 sind gewerbsmässige Flüge mit Personen und Gütern mit Luftfahrzeugen der Sonderkategorie «Historisch» verboten. Ab diesem Datum gibt es zudem eine Beförderungsbeschränkung. Maximal neun Personen (davon 6 Passagiere) sind an Bord erlaubt. Die Verordnung über die Luftfahrt (LFV) sowie die Verordnung des UVEK über die Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen (VLL) wurden entsprechend angepasst.
    • Für Vereine gilt im Grundsatz dasselbe wie für Private. Sie dürfen jederzeit jeder beliebigen Person (auch Mitgliedern vor Ablauf der Karenzfrist oder sogar Nichtmitgliedern) Flüge anbieten, sofern kein Entgelt oder ein Entgelt gefordert wird, das nicht mehr als Miete (oder ein Äquivalent), Treibstoff und Landetaxen umfasst. Darüber hinaus darf ein Verein unabhängig von der Höhe des Entgelts seinen Mitgliedern Flüge anbieten, sofern für die Mitglieder eine Karenzfrist von 30 Tagen eingehalten wird. Das bedeutet, dass Passagiere mindestens einen Monat lang Vereinsmitglied sein müssen, bevor sie auf einem solchen Flug mitfliegen dürfen.
    • Flüge in historischen oder anderen Luftfahrzeugen, die nicht öffentlich (geschlossener Kreis von möglichen Teilnehmern) angeboten werden und somit auf privater Basis (z.B. unter Freunden oder Bekannten oder eben wie vorstehend erläutert im Verein) stattfinden, sind ebenfalls weiterhin unabhängig von der Höhe eines allfälligen Entgelts zulässig. Ein typisches Beispiel ist ein Flug in einem 2-plätzigen Luftfahrzeug (sei dies nun ein historisches oder anderes) unter Bekannten/Freunden.
    • In der Schweiz werden zurzeit zwei Arten von «alten resp. historischen» Luftfahrzeugen betrieben: Die eine Art verfügt lediglich über ein so genanntes «Permit to Fly». Sie gehören der Sonderkategorie «Historisch» an. Für sie gilt die neu eingeführte Personenbeschränkung an Bord (max. 9 Personen, davon 6 Passagiere). Alle anderen verfügen über ein gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis der Standardkategorie. Sie sind von der Personenbeschränkung an Bord nicht betroffen. Dies gilt auch für ausländisch immatrikulierte Luftfahrzeuge. Vorschriften für Ausländische Luftfahrzeuge der Sonderkategorie
    • Zum Schutz der Flugpassagiere muss der Pilot die Passagiere über die besondere Zulassung des entsprechenden Luftfahrzeugs informieren. Damit wird sichergestellt, dass sich Passagiere vor einem Flug entscheiden können, ob sie die damit zusammenhängenden Risiken eingehen wollen oder nicht.