Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Swiss Huey – Private Passagierflüge mit
Helikopter für Vereinsmitglieder
Stand: September 2024
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen
den Passagieren und dem Verein «Swiss Huey» im Zusammenhang mit der Buchung und
Durchführung von privaten Passagierflügen mit Helikoptern. Der Verein Swiss Huey ist ein
gemeinnütziger Verein, der ausschliesslich private, nicht-kommerzielle Flüge für seine
Mitglieder organisiert.
Durch die Buchung und Teilnahme an einem Flug erklären sich die Passagiere mit diesen
AGB einverstanden.
2. Verein und Kontakt
Swiss Huey
Verein für private Passagierflüge mit Helikoptern
Adresse: Lichstrasse 3, 4056 Basel, Schweiz
E-Mail: info@huey.ch
Telefon: +41 61 202 40 12
Website: www.huey.ch
3. Buchung und Vertragsschluss
3.1. Buchung
Flüge können ausschliesslich von Vereinsmitgliedern über die Webseite von Swiss Huey, per
E-Mail oder telefonisch gebucht werden. Eine verbindliche Buchung kommt zustande, sobald
eine schriftliche Bestätigung durch den Verein erfolgt.
3.2. Vertragsschluss
Der Vertrag über den Flugdienst wird zwischen dem Passagier und Swiss Huey geschlossen.
Der Passagier bestätigt mit der Buchung, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sowie etwaige besondere Hinweise für den jeweiligen Flug (z. B. Gewichtsbeschränkungen,
Flugsicherheitshinweise) gelesen und akzeptiert hat.
3.3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Flugpreises ist in der Regel spätestens 7 Tage vor dem geplanten Flugtermin
zu leisten. Details zur Zahlung (z. B. Banküberweisung, Zahlung per Kreditkarte) werden
dem Passagier nach der Buchung mitgeteilt.
4. Leistungsumfang und Flugdurchführung
4.1. Flugangebot
Swiss Huey bietet ausschliesslich private, nicht-kommerzielle Flüge mit Helikoptern fürVereinsmitglieder an. Es handelt sich nicht um kommerzielle Flugangebote. Der Verein
behält sich vor, das Angebot jederzeit zu ändern, zu erweitern oder zu reduzieren.
4.2. Flugzeiten
Die von Swiss Huey angegebenen Flugzeiten und -dauern sind Richtwerte. Verzögerungen
durch Wetterbedingungen, technische Probleme oder andere unvorhersehbare Umstände sind
möglich.
4.3. Durchführung des Fluges
Die Durchführung des Fluges erfolgt durch zertifizierte Piloten, die den geltenden
Luftfahrtvorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen. Swiss Huey behält sich das Recht
vor, einen Flug aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von behördlichen Auflagen kurzfristig
abzusagen oder umzuleiten.
4.4. Fracht und Passagiergewicht
Das zulässige Gesamtgewicht für Passagiere und Gepäck ist begrenzt und hängt vom
jeweiligen Helikoptermodell ab. Der Passagier verpflichtet sich, alle Anforderungen zu
erfüllen und gegebenenfalls angefordertes Gepäck zu reduzieren oder zu entfernen.
5. Pflichten der Passagiere
5.1. Verhalten an Bord
Passagiere müssen den Anweisungen des Piloten und des Bodenpersonals jederzeit Folge
leisten. Das Rauchen an Bord eines Helikopters ist untersagt.
5.2. Sicherheitsvorschriften
Alle Passagiere sind verpflichtet, vor dem Flug an einer Sicherheitsunterweisung
teilzunehmen. Die Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften kann zum Ausschluss vom
Flug führen.
5.3. Gesundheit und Eignung
Der Passagier erklärt, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem Helikopterflug
teilzunehmen. Personen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen oder
Einschränkungen (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, schwere Flugangst) sollten vor der
Buchung Rücksprache mit ihrem Arzt halten.
6. Mitgliedschaft und Voraussetzung für Flüge
6.1. Mitgliedschaft im Verein
Die Mitgliedschaft im Verein Swiss Huey ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an
Flügen. Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im Verein beträgt CHF 50. Dieser Betrag ist
erforderlich, um die regulären Vorteile einer Mitgliedschaft zu erhalten und Flüge zu buchen.
Der Mitgliedsbeitrag wird auf den Flugpreis angerechnet, falls der Passagier innerhalb eines
Jahres nach der Zahlung des Mitgliedsbeitrags einen Flug bucht.
6.2. Karenzfrist für Mitglieder
Die Mitgliedschaft muss mindestens 30 Tage vor der Teilnahme an einem Flug bestehen.
Diese Regelung dient der Sicherheit und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für
Flüge mit historischen Luftfahrzeugen.6.3. Event-Teilnahme
Nach Ablauf der 30-tägigen Karenzfrist können Mitglieder das Erlebnis eines Helikopterflugs
starten. Diese Regelung ist Voraussetzung für die Teilnahme an Events und Flügen, die im
Rahmen des Vereins angeboten werden.
7. Änderungen und Verschärfungen durch den Bundesrat
Ab dem 1. Oktober 2022 gelten strengere Bestimmungen für Flüge mit historischen
Luftfahrzeugen, wie z.B. dem Helikopter. Der Bundesrat hat aufgrund einer Analyse des
Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) und nach dem tödlichen Unglück mit der JU-52 neue
Regelungen erlassen. Diese beinhalten:
7.1. Beförderungsbeschränkungen
Für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen gilt ab dem 1. Oktober 2022 eine neue
Beförderungsbeschränkung: Maximal neun Personen dürfen an Bord eines historischen
Flugzeugs sein, davon höchstens sechs Passagiere. Diese Bestimmung betrifft alle Flüge mit
historischen Luftfahrzeugen und stellt sicher, dass solche Flüge nur im Rahmen von
Vereinslösungen oder auf privater Basis weiterhin zugelassen sind.
7.2. Flüge im Rahmen einer Vereinslösung
Alle Flüge, die von Swiss Huey durchgeführt werden, sind private, nicht-kommerzielle Flüge,
die ausschliesslich für Vereinsmitglieder angeboten werden. Diese Flüge unterliegen keinen
gewerblichen Anforderungen und dürfen nur innerhalb des geschlossenen Kreises der
Vereinsmitglieder durchgeführt werden. Für die Teilnahme an solchen Flügen ist es
erforderlich, dass die Mitglieder vorab die 30-tägige Karenzfrist einhalten.
7.3. Informationen über die Zulassung des Luftfahrzeugs
Flüge mit historischen oder anderen Luftfahrzeugen, die nicht öffentlich, sondern innerhalb
eines geschlossenen Kreises angeboten werden, sind weiterhin zulässig. Passagiere werden im
Vorfeld eines Fluges über die besondere Zulassung des entsprechenden Luftfahrzeugs
informiert, um sicherzustellen, dass sie sich vor dem Flug über die damit verbundenen
Risiken im Klaren sind.
8. Stornierungen und Änderungen
8.1. Stornierung durch den Passagier
Der Passagier kann eine Buchung bis zu 72 Stunden vor dem Flug kostenfrei stornieren oder
eine Änderungen des Flugdatums beantragen. Bei späterer Stornierung oder Änderungen ist
eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Flugpreises zu zahlen. Bei Nichterscheinen ohne
vorherige Stornierung ist der gesamte Flugpreis fällig.
8.2. Stornierung durch Swiss Huey
Swiss Huey behält sich das Recht vor, einen Flug aus sicherheitsrelevanten Gründen oder bei
unvorhersehbaren Umständen (z. B. schlechtem Wetter, technischen Problemen) sowie
Nichtauslastung der Sitzplätze abzusagen. In diesem Fall wird dem Passagier der volle
Flugpreis erstattet oder ein alternativer Flugtermin angeboten.
9. Haftung
9.1. Haftung des Vereins
Swiss Huey haftet für Schäden, die auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungenzurückzuführen sind. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Betrag des
Flugpreises beschränkt. Da es sich um private, nicht-kommerzielle Flüge für
Vereinsmitglieder handelt, gelten die allgemeinen Haftungsbedingungen für private
Flugreisen. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Für Schäden, die
durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände entstehen, übernimmt Swiss Huey
keine Haftung.
9.2. Haftung des Passagiers
Der Passagier haftet für Schäden, die durch sein Verhalten während des Flugs oder an Bord
entstehen, insbesondere durch das Missachten von Sicherheitsvorschriften oder Anweisungen
des Personals.
9.3. Haftungsausschluss bei höherer Gewalt
Für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Kriege)
verursacht werden, übernimmt Swiss Huey keine Haftung.
10. Datenschutz und Geheimhaltung
10.1. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Swiss Huey erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Passagiere ausschliesslich im
Rahmen der Flugdurchführung und für die Verwaltung der
Mitgliedschaft im Verein. Dazu gehören Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-
Mail-Adresse und ggf. Gesundheitsdaten, sofern diese für die Teilnahme am Flug erforderlich
sind. Diese Daten werden gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und
sind nur für interne Zwecke des Vereins bestimmt.
10.2. Datenweitergabe
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die
Durchführung des Fluges erforderlich ist, wie zum Beispiel an das Flugpersonal, die
zuständigen Behörden oder Dienstleister, die für die Flugsicherheit oder -durchführung
notwendig sind. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche
Zustimmung des Passagiers, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
10.3. Speicherung der Daten
Die personenbezogenen Daten der Passagiere werden für die Dauer der Mitgliedschaft sowie
für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Nach Ablauf dieser
Fristen werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
bestehen.
10.4. Rechte der betroffenen Personen
Jeder Passagier hat das Recht, Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu
verlangen, diese berichtigen zu lassen oder die Löschung zu beantragen, soweit keine
gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Anfragen sind an die oben genannte
Kontaktadresse zu richten.
11. Änderungen der AGB
11.1. Änderung der AGB
Swiss Huey behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu
ändern. Änderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt. Die Änderungen gelten alsakzeptiert, wenn der Passagier nach der Mitteilung der Änderung den Flug weiterhin bucht
oder antritt.
11.2. Mitteilung von Änderungen
Änderungen der AGB werden den Passagieren per E-Mail oder über die Website des Vereins
mitgeteilt. Es wird empfohlen, die AGB regelmässig zu überprüfen, um über etwaige
Änderungen informiert zu bleiben.
12. Schlussbestimmungen / Final Provisions
12.1. Anwendbares Recht / Applicable Law
Es gilt das schweizerische Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (z. B. des
Übereinkommens über die Beförderung von Fluggästen und Gepäck – Montrealer
Übereinkommen). Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit
diesen AGB ist der Sitz des Vereins in Basel, Schweiz
Swiss law applies, excluding international private law (e.g. the Convention for the Unification
of Certain Rules for International Carriage by Air – Montreal Convention). The place of
jurisdiction for any disputes arising from or in connection with these terms and conditions is
the registered office of the association in Basel, Switzerland.
12.2. Salvatorische Klausel / Severability Clause
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht
durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der
ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
If any provision of these terms and conditions is or becomes invalid or unenforceable, the
validity of the remaining provisions shall not be affected. In such a case, the invalid provision
shall be replaced by a provision that comes as close as possible to the intended purpose of the
original provision.
12.3. Vertragssprache / Language of the Agreement
Die Vertragssprache ist Deutsch. Eine englische Übersetzung der AGB wird zur Verfügung
gestellt, falls der Passagier diese bevorzugt. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der
deutschen und der englischen Version der AGB ist die deutsche Version massgeblich.
Stand der AGB / Version: September 2024