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**Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)**
**Swiss Huey – Private Passagierflüge mit Helikopter für Vereinsmitglieder**
**Stand: September 2024**

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen den Passagieren und dem Verein **Swiss Huey** im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung von privaten Passagierflügen mit Helikoptern. Der Verein Swiss Huey ist ein gemeinnütziger Verein, der ausschließlich private, nicht-kommerzielle Flüge für seine Mitglieder organisiert.
Durch die Buchung und Teilnahme an einem Flug erklären sich die Passagiere mit diesen AGB einverstanden.

2. Verein und Kontakt
**Swiss Huey**
Verein für private Passagierflüge mit Helikoptern
Adresse: Lichstrasse 3, 4056 Basel, Schweiz
E-Mail: info@huey.ch
Telefon: +41 61 202 40 12
Website: www.huey.ch

3. Buchung und Vertragsschluss

3.1. **Buchung**
Flüge können ausschließlich von Vereinsmitgliedern über die Webseite von Swiss Huey, per E-Mail oder telefonisch gebucht werden. Eine verbindliche Buchung kommt zustande, sobald eine schriftliche Bestätigung durch den Verein erfolgt.

3.2. **Vertragsschluss**
Der Vertrag über den Flugdienst wird zwischen dem Passagier und Swiss Huey geschlossen. Der Passagier bestätigt mit der Buchung, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige besondere Hinweise für den jeweiligen Flug (z. B. Gewichtsbeschränkungen, Flugsicherheitshinweise) gelesen und akzeptiert hat.

3.3. **Zahlungsbedingungen**
Die Zahlung des Flugpreises ist in der Regel spätestens 7 Tage vor dem geplanten Flugtermin zu leisten. Details zur Zahlung (z. B. Banküberweisung, Zahlung per Kreditkarte) werden dem Passagier nach der Buchung mitgeteilt.

4. Leistungsumfang und Flugdurchführung

4.1. **Flugangebot**
Swiss Huey bietet ausschließlich private, nicht-kommerzielle Flüge mit Helikoptern für Vereinsmitglieder an. Es handelt sich nicht um kommerzielle Flugangebote. Der Verein behält sich vor, das Angebot jederzeit zu ändern, zu erweitern oder zu reduzieren.

4.2. **Flugzeiten**
Die von Swiss Huey angegebenen Flugzeiten und -dauern sind Richtwerte. Verzögerungen durch Wetterbedingungen, technische Probleme oder andere unvorhersehbare Umstände sind möglich.

4.3. **Durchführung des Fluges**
Die Durchführung des Fluges erfolgt durch zertifizierte Piloten, die den geltenden Luftfahrtvorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen. Swiss Huey behält sich das Recht vor, einen Flug aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von behördlichen Auflagen kurzfristig abzusagen oder umzuleiten.

4.4. **Fracht und Passagiergewicht**
Das zulässige Gesamtgewicht für Passagiere und Gepäck ist begrenzt und hängt vom jeweiligen Helikoptermodell ab. Der Passagier verpflichtet sich, alle Anforderungen zu erfüllen und gegebenenfalls angefordertes Gepäck zu reduzieren oder zu entfernen.

5. Pflichten der Passagiere

5.1. **Verhalten an Bord**
Passagiere müssen den Anweisungen des Piloten und des Bodenpersonals jederzeit Folge leisten. Das Rauchen an Bord eines Helikopters ist untersagt.

5.2. **Sicherheitsvorschriften**
Alle Passagiere sind verpflichtet, vor dem Flug an einer Sicherheitsunterweisung teilzunehmen. Die Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften kann zum Ausschluss vom Flug führen.

5.3. **Gesundheit und Eignung**
Der Passagier erklärt, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem Helikopterflug teilzunehmen. Personen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen oder Einschränkungen (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, schwere Flugangst) sollten vor der Buchung Rücksprache mit ihrem Arzt halten.

6. Mitgliedschaft und Voraussetzung für Flüge

6.1. **Mitgliedschaft im Verein**
Die Mitgliedschaft im Verein Swiss Huey ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an Flügen. Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im Verein beträgt CHF 50. Dieser Betrag ist erforderlich, um die regulären Vorteile einer Mitgliedschaft zu erhalten und Flüge zu buchen. Der Mitgliedsbeitrag wird auf den Flugpreis angerechnet, falls der Passagier innerhalb eines Jahres nach der Zahlung des Mitgliedsbeitrags einen Flug bucht.

6.2. **Karenzfrist für Mitglieder**
Die Mitgliedschaft muss mindestens 30 Tage vor der Teilnahme an einem Flug bestehen. Diese Regelung dient der Sicherheit und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen.

6.3. **Event-Teilnahme**
Nach Ablauf der 30-tägigen Karenzfrist können Mitglieder das Erlebnis eines Helikopterflugs starten. Diese Regelung ist Voraussetzung für die Teilnahme an Events und Flügen, die im Rahmen des Vereins angeboten werden.

7. Änderungen und Verschärfungen durch den Bundesrat

Ab dem 1. Oktober 2022 gelten strengere Bestimmungen für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen, wie z.B. dem Helikopter. Der Bundesrat hat aufgrund einer Analyse des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) und nach dem tödlichen Unglück mit der JU-52 neue Regelungen erlassen. Diese beinhalten:

7.1. **Beförderungsbeschränkungen**
Für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen gilt ab dem 1. Oktober 2022 eine neue Beförderungsbeschränkung: Maximal neun Personen dürfen an Bord eines historischen Flugzeugs sein, davon höchstens sechs Passagiere. Diese Bestimmung betrifft alle Flüge mit historischen Luftfahrzeugen und stellt sicher, dass solche Flüge nur im Rahmen von Vereinslösungen oder auf privater Basis weiterhin zugelassen sind.

7.2. **Flüge im Rahmen einer Vereinslösung**
Alle Flüge, die von Swiss Huey durchgeführt werden, sind private, nicht-kommerzielle Flüge, die ausschließlich für Vereinsmitglieder angeboten werden. Diese Flüge unterliegen keinen gewerblichen Anforderungen und dürfen nur innerhalb des geschlossenen Kreises der Vereinsmitglieder durchgeführt werden. Für die Teilnahme an solchen Flügen ist es erforderlich, dass die Mitglieder vorab die 30-tägige Karenzfrist einhalten.

7.3. **Informationen über die Zulassung des Luftfahrzeugs**
Flüge mit historischen oder anderen Luftfahrzeugen, die nicht öffentlich, sondern innerhalb eines geschlossenen Kreises angeboten werden, sind weiterhin zulässig. Passagiere werden im Vorfeld eines Fluges über die besondere Zulassung des entsprechenden Luftfahrzeugs informiert, um sicherzustellen, dass sie sich vor dem Flug über die damit verbundenen Risiken im Klaren sind.

8. Stornierungen und Änderungen

8.1. **Stornierung durch den Passagier**
Der Passagier kann eine Buchung bis zu 72 Stunden vor dem Flug kostenfrei stornieren oder eine Änderungen des Flugdatums beantragen. Bei späterer Stornierung oder Änderungen ist eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Flugpreises zu zahlen. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung ist der gesamte Flugpreis fällig.

8.2. **Stornierung durch Swiss Huey**
Swiss Huey behält sich das Recht vor, einen Flug aus sicherheitsrelevanten Gründen oder bei unvorhersehbaren Umständen (z. B. schlechtem Wetter, technischen Problemen) sowie Nichtauslastung der Sitzplätze abzusagen. In diesem Fall wird dem Passagier der volle Flugpreis erstattet oder ein alternativer Flugtermin angeboten.

9. Haftung

9.1. **Haftung des Vereins**
Swiss Huey haftet für Schäden, die auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen zurückzuführen sind. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Betrag des Flugpreises beschränkt. Da es sich um private, nicht-kommerzielle Flüge für Vereinsmitglieder handelt, gelten die allgemeinen Haftungsbedingungen für private Flugreisen. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Für Schäden, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände entstehen, übernimmt Swiss Huey keine Haftung.

9.2. **Haftung des Passagiers**
Der Passagier haftet für Schäden, die durch sein Verhalten während des Flugs oder an Bord entstehen, insbesondere durch das Missachten von Sicherheitsvorschriften oder Anweisungen des Personals.

9.3. **Haftungsausschluss bei höherer Gewalt**
Für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Kriege) verursacht werden, übernimmt Swiss Huey keine Haftung.

10. Datenschutz und Geheimhaltung

10.1. **Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten**
Swiss Huey erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Passagiere ausschließlich im Rahmen der Flugdurchführung und für die Verwaltung der

Mitgliedschaft im Verein. Dazu gehören Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und ggf. Gesundheitsdaten, sofern diese für die Teilnahme am Flug erforderlich sind. Diese Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und sind nur für interne Zwecke des Vereins bestimmt.

10.2. **Datenweitergabe**
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Durchführung des Fluges erforderlich ist, wie zum Beispiel an das Flugpersonal, die zuständigen Behörden oder Dienstleister, die für die Flugsicherheit oder -durchführung notwendig sind. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Passagiers, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

10.3. **Speicherung der Daten**
Die personenbezogenen Daten der Passagiere werden für die Dauer der Mitgliedschaft sowie für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

10.4. **Rechte der betroffenen Personen**
Jeder Passagier hat das Recht, Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, diese berichtigen zu lassen oder die Löschung zu beantragen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Anfragen sind an die oben genannte Kontaktadresse zu richten.

11. Änderungen der AGB

11.1. **Änderung der AGB**
Swiss Huey behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Passagier nach der Mitteilung der Änderung den Flug weiterhin bucht oder antritt.

11.2. **Mitteilung von Änderungen**
Änderungen der AGB werden den Passagieren per E-Mail oder über die Website des Vereins mitgeteilt. Es wird empfohlen, die AGB regelmäßig zu überprüfen, um über etwaige Änderungen informiert zu bleiben.

12. Schlussbestimmungen / Final Provisions

12.1. **Anwendbares Recht / Applicable Law**
Es gilt das schweizerische Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (z. B. des Übereinkommens über die Beförderung von Fluggästen und Gepäck – Montrealer Übereinkommen). Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz des Vereins in Basel, Schweiz
Swiss law applies, excluding international private law (e.g. the Convention for the Unification of Certain Rules for International Carriage by Air – Montreal Convention). The place of jurisdiction for any disputes arising from or in connection with these terms and conditions is the registered office of the association in Basel, Switzerland.

12.2. **Salvatorische Klausel / Severability Clause**
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
If any provision of these terms and conditions is or becomes invalid or unenforceable, the validity of the remaining provisions shall not be affected. In such a case, the invalid provision shall be replaced by a provision that comes as close as possible to the intended purpose of the original provision.

12.3. **Vertragssprache / Language of the Agreement**
Die Vertragssprache ist **Deutsch**. Eine englische Übersetzung der AGB wird zur Verfügung gestellt, falls der Passagier diese bevorzugt. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Version der AGB ist die **deutsche** Version maßgeblich.

Stand der AGB / Version: September 2024