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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Swiss Huey – Private Passagierflüge mit

Helikopter für Vereinsmitglieder

Stand: September 2024

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen

den Passagieren und dem Verein «Swiss Huey» im Zusammenhang mit der Buchung und

Durchführung von privaten Passagierflügen mit Helikoptern. Der Verein Swiss Huey ist ein

gemeinnütziger Verein, der ausschliesslich private, nicht-kommerzielle Flüge für seine

Mitglieder organisiert.

Durch die Buchung und Teilnahme an einem Flug erklären sich die Passagiere mit diesen

AGB einverstanden.

2. Verein und Kontakt

Swiss Huey

Verein für private Passagierflüge mit Helikoptern

Adresse: Lichstrasse 3, 4056 Basel, Schweiz

E-Mail: info@huey.ch

Telefon: +41 61 202 40 12

Website: www.huey.ch

3. Buchung und Vertragsschluss

3.1. Buchung

Flüge können ausschliesslich von Vereinsmitgliedern über die Webseite von Swiss Huey, per

E-Mail oder telefonisch gebucht werden. Eine verbindliche Buchung kommt zustande, sobald

eine schriftliche Bestätigung durch den Verein erfolgt.

3.2. Vertragsschluss

Der Vertrag über den Flugdienst wird zwischen dem Passagier und Swiss Huey geschlossen.

Der Passagier bestätigt mit der Buchung, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

sowie etwaige besondere Hinweise für den jeweiligen Flug (z. B. Gewichtsbeschränkungen,

Flugsicherheitshinweise) gelesen und akzeptiert hat.

3.3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Flugpreises ist in der Regel spätestens 7 Tage vor dem geplanten Flugtermin

zu leisten. Details zur Zahlung (z. B. Banküberweisung, Zahlung per Kreditkarte) werden

dem Passagier nach der Buchung mitgeteilt.

4. Leistungsumfang und Flugdurchführung

4.1. Flugangebot

Swiss Huey bietet ausschliesslich private, nicht-kommerzielle Flüge mit Helikoptern fürVereinsmitglieder an. Es handelt sich nicht um kommerzielle Flugangebote. Der Verein

behält sich vor, das Angebot jederzeit zu ändern, zu erweitern oder zu reduzieren.

4.2. Flugzeiten

Die von Swiss Huey angegebenen Flugzeiten und -dauern sind Richtwerte. Verzögerungen

durch Wetterbedingungen, technische Probleme oder andere unvorhersehbare Umstände sind

möglich.

4.3. Durchführung des Fluges

Die Durchführung des Fluges erfolgt durch zertifizierte Piloten, die den geltenden

Luftfahrtvorschriften und Sicherheitsstandards entsprechen. Swiss Huey behält sich das Recht

vor, einen Flug aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von behördlichen Auflagen kurzfristig

abzusagen oder umzuleiten.

4.4. Fracht und Passagiergewicht

Das zulässige Gesamtgewicht für Passagiere und Gepäck ist begrenzt und hängt vom

jeweiligen Helikoptermodell ab. Der Passagier verpflichtet sich, alle Anforderungen zu

erfüllen und gegebenenfalls angefordertes Gepäck zu reduzieren oder zu entfernen.

5. Pflichten der Passagiere

5.1. Verhalten an Bord

Passagiere müssen den Anweisungen des Piloten und des Bodenpersonals jederzeit Folge

leisten. Das Rauchen an Bord eines Helikopters ist untersagt.

5.2. Sicherheitsvorschriften

Alle Passagiere sind verpflichtet, vor dem Flug an einer Sicherheitsunterweisung

teilzunehmen. Die Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften kann zum Ausschluss vom

Flug führen.

5.3. Gesundheit und Eignung

Der Passagier erklärt, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem Helikopterflug

teilzunehmen. Personen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen oder

Einschränkungen (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, schwere Flugangst) sollten vor der

Buchung Rücksprache mit ihrem Arzt halten.

6. Mitgliedschaft und Voraussetzung für Flüge

6.1. Mitgliedschaft im Verein

Die Mitgliedschaft im Verein Swiss Huey ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an

Flügen. Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im Verein beträgt CHF 50. Dieser Betrag ist

erforderlich, um die regulären Vorteile einer Mitgliedschaft zu erhalten und Flüge zu buchen.

Der Mitgliedsbeitrag wird auf den Flugpreis angerechnet, falls der Passagier innerhalb eines

Jahres nach der Zahlung des Mitgliedsbeitrags einen Flug bucht.

6.2. Karenzfrist für Mitglieder

Die Mitgliedschaft muss mindestens 30 Tage vor der Teilnahme an einem Flug bestehen.

Diese Regelung dient der Sicherheit und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für

Flüge mit historischen Luftfahrzeugen.6.3. Event-Teilnahme

Nach Ablauf der 30-tägigen Karenzfrist können Mitglieder das Erlebnis eines Helikopterflugs

starten. Diese Regelung ist Voraussetzung für die Teilnahme an Events und Flügen, die im

Rahmen des Vereins angeboten werden.

7. Änderungen und Verschärfungen durch den Bundesrat

Ab dem 1. Oktober 2022 gelten strengere Bestimmungen für Flüge mit historischen

Luftfahrzeugen, wie z.B. dem Helikopter. Der Bundesrat hat aufgrund einer Analyse des

Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) und nach dem tödlichen Unglück mit der JU-52 neue

Regelungen erlassen. Diese beinhalten:

7.1. Beförderungsbeschränkungen

Für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen gilt ab dem 1. Oktober 2022 eine neue

Beförderungsbeschränkung: Maximal neun Personen dürfen an Bord eines historischen

Flugzeugs sein, davon höchstens sechs Passagiere. Diese Bestimmung betrifft alle Flüge mit

historischen Luftfahrzeugen und stellt sicher, dass solche Flüge nur im Rahmen von

Vereinslösungen oder auf privater Basis weiterhin zugelassen sind.

7.2. Flüge im Rahmen einer Vereinslösung

Alle Flüge, die von Swiss Huey durchgeführt werden, sind private, nicht-kommerzielle Flüge,

die ausschliesslich für Vereinsmitglieder angeboten werden. Diese Flüge unterliegen keinen

gewerblichen Anforderungen und dürfen nur innerhalb des geschlossenen Kreises der

Vereinsmitglieder durchgeführt werden. Für die Teilnahme an solchen Flügen ist es

erforderlich, dass die Mitglieder vorab die 30-tägige Karenzfrist einhalten.

7.3. Informationen über die Zulassung des Luftfahrzeugs

Flüge mit historischen oder anderen Luftfahrzeugen, die nicht öffentlich, sondern innerhalb

eines geschlossenen Kreises angeboten werden, sind weiterhin zulässig. Passagiere werden im

Vorfeld eines Fluges über die besondere Zulassung des entsprechenden Luftfahrzeugs

informiert, um sicherzustellen, dass sie sich vor dem Flug über die damit verbundenen

Risiken im Klaren sind.

8. Stornierungen und Änderungen

8.1. Stornierung durch den Passagier

Der Passagier kann eine Buchung bis zu 72 Stunden vor dem Flug kostenfrei stornieren oder

eine Änderungen des Flugdatums beantragen. Bei späterer Stornierung oder Änderungen ist

eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Flugpreises zu zahlen. Bei Nichterscheinen ohne

vorherige Stornierung ist der gesamte Flugpreis fällig.

8.2. Stornierung durch Swiss Huey

Swiss Huey behält sich das Recht vor, einen Flug aus sicherheitsrelevanten Gründen oder bei

unvorhersehbaren Umständen (z. B. schlechtem Wetter, technischen Problemen) sowie

Nichtauslastung der Sitzplätze abzusagen. In diesem Fall wird dem Passagier der volle

Flugpreis erstattet oder ein alternativer Flugtermin angeboten.

9. Haftung

9.1. Haftung des Vereins

Swiss Huey haftet für Schäden, die auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungenzurückzuführen sind. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Betrag des

Flugpreises beschränkt. Da es sich um private, nicht-kommerzielle Flüge für

Vereinsmitglieder handelt, gelten die allgemeinen Haftungsbedingungen für private

Flugreisen. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Für Schäden, die

durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände entstehen, übernimmt Swiss Huey

keine Haftung.

9.2. Haftung des Passagiers

Der Passagier haftet für Schäden, die durch sein Verhalten während des Flugs oder an Bord

entstehen, insbesondere durch das Missachten von Sicherheitsvorschriften oder Anweisungen

des Personals.

9.3. Haftungsausschluss bei höherer Gewalt

Für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Kriege)

verursacht werden, übernimmt Swiss Huey keine Haftung.

10. Datenschutz und Geheimhaltung

10.1. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Swiss Huey erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Passagiere ausschliesslich im

Rahmen der Flugdurchführung und für die Verwaltung der

Mitgliedschaft im Verein. Dazu gehören Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-

Mail-Adresse und ggf. Gesundheitsdaten, sofern diese für die Teilnahme am Flug erforderlich

sind. Diese Daten werden gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und

sind nur für interne Zwecke des Vereins bestimmt.

10.2. Datenweitergabe

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die

Durchführung des Fluges erforderlich ist, wie zum Beispiel an das Flugpersonal, die

zuständigen Behörden oder Dienstleister, die für die Flugsicherheit oder -durchführung

notwendig sind. Darüber hinaus erfolgt keine Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche

Zustimmung des Passagiers, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

10.3. Speicherung der Daten

Die personenbezogenen Daten der Passagiere werden für die Dauer der Mitgliedschaft sowie

für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Nach Ablauf dieser

Fristen werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten

bestehen.

10.4. Rechte der betroffenen Personen

Jeder Passagier hat das Recht, Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu

verlangen, diese berichtigen zu lassen oder die Löschung zu beantragen, soweit keine

gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Anfragen sind an die oben genannte

Kontaktadresse zu richten.

11. Änderungen der AGB

11.1. Änderung der AGB

Swiss Huey behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu

ändern. Änderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt. Die Änderungen gelten alsakzeptiert, wenn der Passagier nach der Mitteilung der Änderung den Flug weiterhin bucht

oder antritt.

11.2. Mitteilung von Änderungen

Änderungen der AGB werden den Passagieren per E-Mail oder über die Website des Vereins

mitgeteilt. Es wird empfohlen, die AGB regelmässig zu überprüfen, um über etwaige

Änderungen informiert zu bleiben.

12. Schlussbestimmungen / Final Provisions

12.1. Anwendbares Recht / Applicable Law

Es gilt das schweizerische Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (z. B. des

Übereinkommens über die Beförderung von Fluggästen und Gepäck – Montrealer

Übereinkommen). Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit

diesen AGB ist der Sitz des Vereins in Basel, Schweiz

Swiss law applies, excluding international private law (e.g. the Convention for the Unification

of Certain Rules for International Carriage by Air – Montreal Convention). The place of

jurisdiction for any disputes arising from or in connection with these terms and conditions is

the registered office of the association in Basel, Switzerland.

12.2. Salvatorische Klausel / Severability Clause

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht

durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der

unwirksamen Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der

ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

If any provision of these terms and conditions is or becomes invalid or unenforceable, the

validity of the remaining provisions shall not be affected. In such a case, the invalid provision

shall be replaced by a provision that comes as close as possible to the intended purpose of the

original provision.

12.3. Vertragssprache / Language of the Agreement

Die Vertragssprache ist Deutsch. Eine englische Übersetzung der AGB wird zur Verfügung

gestellt, falls der Passagier diese bevorzugt. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen der

deutschen und der englischen Version der AGB ist die deutsche Version massgeblich.

Stand der AGB / Version: September 2024