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Erlebe die Legende

Ein unvergessliches Erlebnis

Unser Verein Swiss Huey bietet Rundflüge mit dem Bell UH-1D Helikopter an, die nicht nur ein gewöhnliches Erlebnis sind, sondern ein echtes Abenteuer.

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Sie eine Legende.

Möchten Sie Teil der Legende werden und die Huey Helicopter unterstützen? Dann treten Sie unserem Verein bei und werden Sie ein Teil der Gemeinschaft, die sich dafür einsetzt, dass diese legendären Helikopter auch in Zukunft noch bewundert und geschätzt werden können.

Der Huey Helicopter – eine historische Legende, die die Luftfahrtgeschichte geprägt hat. Mit seiner markanten Erscheinung und seiner einzigartigen Leistungsfähigkeit hat der Huey Helicopter Generationen von Piloten 
und Luftfahrt-Enthusiasten fasziniert. Entdecken Sie die Faszination und Geschichte dieses außergewöhnlichen Fluggeräts und erleben Sie die unvergleichliche Leistungsfähigkeit 
des Huey Helicopters hautnah.

Entdecken Sie den legendären Huey Helicopter mit unserem virtuellen 360 Grad Rundgang. Erleben 
Sie die Faszination und Technik des Huey hautnah – von überall aus.

Entdecken 360°

Einsteigen und HUEY!

Erleben Sie den unvergleichlichen Nervenkitzel und die Faszination des Fliegens mit dem legendären Huey Helicopter. Bei einem Rundflug mit dem Huey werden Sie selbst zur Legende und erleben die Geschichte und Bedeutung dieses außergewöhnlichen Fluggeräts hautnah. Fühlen Sie die Kraft und Leistungsfähigkeit des Huey Helicopters und genießen Sie den atemberaubenden Blick aus der Vogelperspektive. Ein Rundflug mit dem Huey ist ein unvergessliches Erlebnis, das Sie selbst zur Legende werden lässt. Machen Sie sich bereit für eine Erfahrung, die Sie niemals vergessen werden.

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Ein unvergesslicher Erlebnis für Unternehmen oder Privat!

Ihre Mitgliedschaft

Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt des Huey Helicopters und werden Sie Teil unserer Gemeinschaft. Als Mitglied erhalten Sie exklusive Einblicke und haben die Möglichkeit, selbst bei einem Rundflug mit dem legendären Huey mitzufliegen. Unterstützen Sie die Erhaltung dieses historischen Fluggeräts und werden Sie Teil der Geschichte. Werden Sie jetzt Mitglied und erleben Sie den Nervenkitzel des Fliegens hautnah.

Das Erlebnis! Das Sie nie Vergessen Werden

Luftfahrzeuge der Sonderkategorie

Bundesrat verschärft Bestimmungen für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen.

Bern, 17.08.2022 – Der Bundesrat hat gestützt auf eine Analyse des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) zum tödlichen Unglück mit der JU-52 beschlossen, zum Schutz der Flugpassagiere für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen deutlich strengere Vorgaben zu machen. Künftig werden kommerzielle Flüge mit Personen und Gütern mit Luftfahrzeugen der Sonderkategorie «Historisch» nicht mehr zulässig sein. Ausserdem gilt neu eine Beförderungsbeschränkung. Es dürfen maximal neun Personen in einem entsprechenden Flugzeug fliegen, davon höchstens sechs Passagiere. An seiner Sitzung vom 17. August 2022 hat er die entsprechenden Verordnungen entsprechend angepasst. Die neuen Vorgaben für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen sind mit jenen der anderen europäischen Länder vergleichbar. Sie treten am 1. Oktober 2022 in Kraft.

Flüge mit historischen Luftfahrzeugen im Rahmen einer Vereinslösung oder auf privater Basis

Grundsätzlich wurde in Bezug auf die Vereinsflüge lediglich eine mehr als 20-jährige (und in der Leichtaviatik akzeptierte) Praxis ins Gesetz geschrieben. Inhaltlich hat sich betreffend der «Vereinslösung» nichts geändert.

  • Ab dem 1. Oktober 2022 sind gewerbsmässige Flüge mit Personen und Gütern mit Luftfahrzeugen der Sonderkategorie «Historisch» verboten. Ab diesem Datum gibt es zudem eine Beförderungsbeschränkung. Maximal neun Personen (davon 6 Passagiere) sind an Bord erlaubt. Die Verordnung über die Luftfahrt (LFV) sowie die Verordnung des UVEK über die Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen (VLL) wurden entsprechend angepasst.
  • Für Vereine gilt im Grundsatz dasselbe wie für Private. Sie dürfen jederzeit jeder beliebigen Person (auch Mitgliedern vor Ablauf der Karenzfrist oder sogar Nichtmitgliedern) Flüge anbieten, sofern kein Entgelt oder ein Entgelt gefordert wird, das nicht mehr als Miete (oder ein Äquivalent), Treibstoff und Landetaxen umfasst. Darüber hinaus darf ein Verein unabhängig von der Höhe des Entgelts seinen Mitgliedern Flüge anbieten, sofern für die Mitglieder eine Karenzfrist von 30 Tagen eingehalten wird. Das bedeutet, dass Passagiere mindestens einen Monat lang Vereinsmitglied sein müssen, bevor sie auf einem solchen Flug mitfliegen dürfen.
  • Flüge in historischen oder anderen Luftfahrzeugen, die nicht öffentlich (geschlossener Kreis von möglichen Teilnehmern) angeboten werden und somit auf privater Basis (z.B. unter Freunden oder Bekannten oder eben wie vorstehend erläutert im Verein) stattfinden, sind ebenfalls weiterhin unabhängig von der Höhe eines allfälligen Entgelts zulässig. Ein typisches Beispiel ist ein Flug in einem 2-plätzigen Luftfahrzeug (sei dies nun ein historisches oder anderes) unter Bekannten/Freunden.
  • In der Schweiz werden zurzeit zwei Arten von «alten resp. historischen» Luftfahrzeugen betrieben: Die eine Art verfügt lediglich über ein so genanntes «Permit to Fly». Sie gehören der Sonderkategorie «Historisch» an. Für sie gilt die neu eingeführte Personenbeschränkung an Bord (max. 9 Personen, davon 6 Passagiere). Alle anderen verfügen über ein gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis der Standardkategorie. Sie sind von der Personenbeschränkung an Bord nicht betroffen. Dies gilt auch für ausländisch immatrikulierte Luftfahrzeuge. Vorschriften für Ausländische Luftfahrzeuge der Sonderkategorie
  • Zum Schutz der Flugpassagiere muss der Pilot die Passagiere über die besondere Zulassung des entsprechenden Luftfahrzeugs informieren. Damit wird sichergestellt, dass sich Passagiere vor einem Flug entscheiden können, ob sie die damit zusammenhängenden Risiken eingehen wollen oder nicht.